Zur Stützung und Positionierung von Patienten in Rollstühlen, Automobilen und anderen geeigneten Sitzgelegenheiten. Keine Fixierung, da Klettverschluss - zu beachten ist: wenn sich der Patient nicht selbständig befreien kann, ist dieses Produkt aus juristischer Sicht eine freiheitsentziehende Maßnahme. Voraussetzung für Anwendung: SEGUFIX®-Rückenlehnengurt (Art.-Nr. 6230/V) erforderlich und SEGUFIX®-Hosenträgergurt (Art.-Nr. 6220) bei Bedarf. Der Klettverschluss muss mindestens 25 cm überlappen. Gurtbreite: 13 cm, Umfang Taille: 90 - 130 cm.